Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 4 gehört zu den fünf Pflegegraden und kennzeichnet eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Was bedeutet das genau? Wer wird mit Pflegegrad 4 eingestuft? Und welche Leistungen stehen den Betroffenen zu?

Wenn es um die Pflege von Angehörigen geht, ist es wichtig, sich über die verschiedenen Pflegegrade zu informieren. Einer dieser Grade, Pflegegrad 4, ist oft ein Schwerpunkt vieler Familien, die nach Unterstützung suchen. In diesem Artikel werden wir alles beleuchten, was Sie über Pflegegrad 4 wissen müssen, einschließlich der Voraussetzungen, der Leistungen und wie Sie diese beantragen können.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Es bedeutet, dass die betroffene Person in ihrem Alltag intensiv betreut und unterstützt werden muss.

Beantragung von Pflegegrad 4

Um Pflegegrad 4 zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Dieser wird dann von einem Experten überprüft, der eine Pflegebegutachtung durchführt. Basierend auf den Ergebnissen dieser Begutachtung wird der Pflegegrad festgelegt.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss eine Begutachtung durchgeführt werden. Dabei werden verschiedene Kriterien bewertet, darunter die Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr. Die Gesamtpunktzahl aus diesen Bewertungen entscheidet über den Pflegegrad.

Die Pflegebegutachtung bewertet die Selbstständigkeit einer Person. Früher war der Pflegeaufwand entscheidend, seit 2017 ist das nicht mehr der Fall. Das Gutachten ist die entscheidende Grundlage für die Festlegung des Pflegegrads durch die Pflegekasse.

Im Pflegegutachten werden bis zu 100 Punkte für die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs individuell gewichteten Themenbereichen zusammen. Es gibt jedoch Ausnahmen in der Kinderpflege und in bestimmten Bedarfssituationen.

 

Kriterien für die Begutachtung Pflegebegutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment:

 

1. Mobilität: Inwieweit kann sich die zu begutachtende Person selbstständig bewegen? Wie ist ihre Fähigkeit, sich aufrecht zu halten, zu sitzen und Treppen zu steigen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist die Person in der Lage, sich im Alltag örtlich und zeitlich zu orientieren? Kann sie eigenständig Entscheidungen treffen, Risiken einschätzen, Gespräche führen und ihre Bedürfnisse ausdrücken?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt die Person Unterstützung aufgrund von psychischen Problemen wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten? Leidet sie unter Wahnvorstellungen oder neigt sie dazu, Gegenstände zu beschädigen?

4. Selbstversorgung: Wie eigenständig kann sich die zu begutachtende Person täglich waschen, pflegen und ernähren?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung benötigt die Person beim Umgang mit Krankheiten, Therapien und Behandlungen, beispielsweise bei Dialyse oder Verbandwechsel?

6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Wie eigenständig kann die zu begutachtende Person ihren Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder soziale Kontakte pflegen?

Jedes der sechs Module umfasst bis zu 16 festgelegte Kriterien, die im Gutachten einzeln bewertet werden. Die individuelle Bewertung jedes Kriteriums ergibt eine Punktzahl für jedes Modul.

Die Punktzahlen der Module werden dann addiert und gewichtet, um die Gesamtpunktzahl zu ermitteln.

 

Der Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn das Pflegegutachten eine Einschränkung der Selbstständigkeit zwischen 70 und unter 90 Punkten feststellt. Mit Pflegegrad 4 können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

 

Um in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt dann einen Experten, eine Pflegebegutachtung nach dem "Neuen Begutachtungsassessment" (NBA) bei Ihnen durchzuführen.

 

Personen mit Pflegegrad 4 benötigen täglich mehrmals intensive Unterstützung, oft sogar nahezu kontinuierliche Betreuung. Sie haben Anspruch auf alle Pflegeleistungen, jedoch manche Leistungen noch nicht in voller Höhe, wie es erst mit Pflegegrad 5 der Fall wäre.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen, um ihre Pflegebedürfnisse zu decken. Dazu gehören finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, aber auch praktische Hilfeleistungen wie Verhinderungspflege und technische Pflegehilfsmittel.

Im Vergleich zu Pflegegrad 2 oder 3 steigen die Ansprüche bei Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie bei den Leistungen für die stationäre Pflege, also Pflegeheime. Die anderen Leistungen bleiben unverändert.

 

Überblick über die Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

  • Pflegegeld: 765 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.778 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
  • Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Tages- oder Nachtpflege: 1.612 Euro monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 Euro monatlich
  • Technische Pflegehilfsmittel: Ja
  • Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich
  • Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Pflegeberatung und Beratungseinsatz: Ja
  • Pflegekurse für Angehörige: Ja
  • Pflegeunterstützungsgeld: Ja
  • Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 Euro monatlich
  • Vollstationäre Pflege im Heim 1.775 Euro monatlich
  • Das caera Notrufarmband wird von den Pflegekassen unterstützt. Das monatliche Abo wird vollständig übernommen.

 

Das caera Notrufarmband löst automatisch bei einem Sturz oder per Knopfdruck der Alarm aus und schickt schnellstes Hilfe. Mehr dazu finden Sie auf der Seite www.caera.de. Sie erhalten mehr Informationen oder eine telefonische Beratung.

 

Mehr zum Notrufarmband

Wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Mit Pflegegrad 4 beläuft sich dieser Betrag auf 765 Euro pro Monat, die frei verwendet werden können. Die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen reduziert anteilig den Anspruch auf Pflegegeld.

Kostennachweise sind dafür nicht erforderlich. Es ist jedoch erforderlich, dass Personen mit Pflegegrad 4 einmal alle drei Monate an einem Beratungseinsatz gemäß Paragraf 37.3 teilnehmen. In diesen kostenlosen Beratungssitzungen können individuelle Fragen zur Pflege, zu pflegerechtlichen Fragen und zu Pflegeleistungen geklärt werden.

 

Fazit

Pflegegrad 4 ist ein wichtiger Schritt für Menschen mit erheblichem Pflegebedarf. Durch das Erhalten dieses Pflegegrades können sie auf eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen zugreifen, die ihnen helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Hilfe beim Beantragen von Pflegegrad 4 benötigen, zögern Sie nicht, sich an Ihre örtliche Pflegeversicherung zu wenden.

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